Das Erbrecht in Griechenland

In Griechenland wird zur Zeit die Methode bei dinglichen Rechtsänderungen von Immobilien durch die Schöpfung eines Nationalen Grundbuchs im Erbrecht 2010 fundamental reformiert. In dieser Wechselzeit während der Entstehung eines neuen Grundbuchs laufen Berechtigte die Gefahr von Rechtsverlusten. Diese reichen bis hin zum unwiderruflichen Rechtsverlust. Aus diesem Grund sollten Immobilien in Griechenland bis zum Abschluss dieser Änderungen nicht saniert werden. Potentielle Eigenheimbesitzer warten vielleicht mit solchen Verschönerungsarbeiten und informieren Sie sich auf jeden Fall vor umfangreichen Arbeiten oder dem Terrasse sanieren bei den Behörden.

Grundbucheintragungen in Griechenland
Die griechischen Kataster Ämter (griechische Bezeichnung: Hypothikophylakio) hatten bisher diese Aufgabe inne. Das wird nun in den verschiedenen griechischen Gebieten durch örtlich zuständige Büros eines sogenannten „Nationalen Grundbuchs“ ersetzt. In Griechenland könnte auf sämtliche Verzeichnisse nicht mehr zurückgegriffen werden, deshalb erfolgt eine vollständig neue Grundbuch Erfassung. Alle Berechtigten wurden gebeten, die eigenen Grundstücksrechte in den jeweils betroffenen Gebieten anzukündigen. Alle auf diese Meldungen vertrauenden Ersteintragungen bilden zukünftig die Basis des neu erstellten nationalen griechischen Grundbuchs.

Hierbei sind Fehler unbedingt zu vermeiden weil sie für Eigentümer besonders schwer zu ertragen sind. Die wahrhaftig Berechtigten haben nur innerhalb bestimmter Fristen ab dem Tätigkeitsstart der einzelnen Grundbuch–Büros die Möglichkeit, notfalls auch gerichtlich gegen Falscheintragungen vorgehen zu können. Nach diesen Fristen, erkundigen Sie sich hierzu bei den griechischen Behörden, gilt die stichhaltige Vermutung der Richtigkeit dieser ersten erfolgten Grundbuch Eintragungen. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.